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5.4.2024
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Videoüberwachung in Geschäften: gesetzeskonforme Sicherheit

Im Einzelhandel spielt die Sicherheit der Verkaufsflächen und Geschäftsräume eine entscheidende Rolle.

Videoüberwachung in Geschäften:  gesetzeskonforme Sicherheit

Videoüberwachung ist ein wesentliches Instrument, um Geschäfte vor vielfältigen Bedrohungen wie Vandalismus, Diebstahl oder Betrug zu schützen. 

Dabei geht es nicht nur um die abschreckende Wirkung, sondern auch um die Möglichkeit, vorliegende Beweise nutzen zu können.

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns daher mit folgenden Punkten:

  • Wie und warum die Videoüberwachung in Unternehmen eingesetzt wird
  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland für die Videoüberwachung
  • Wie Sie eine gesetzeskonforme Videoüberwachung in Ihrem Geschäft implementieren können

Dieser Artikel soll Ihnen die Bedeutung der Videoüberwachung für Ihr Unternehmen näher bringen und Ihnen zeigen, wie Sie sie effektiv und gesetzeskonform einsetzen können.

Weshalb Videoüberwachung in Geschäften essentiell ist

Die Videoüberwachung ist ein entscheidendes Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit in Unternehmen. Sie dient nicht nur der Prävention von Diebstahl, Vandalismus oder Betrug, sondern hilft auch bei der Aufklärung solcher Vorfälle.

  • Abschreckung von Straftaten: Kriminelle scheuen meist Orte mit Videoüberwachung, um nicht erkannt zu werden.
  • Aufklärung von Vorfällen: Bei Diebstahl oder anderen Zwischenfällen liefern Videoaufzeichnungen wichtige Beweise.
  • Verbesserung des Sicherheitsgefühls: Mitarbeiter und Kunden fühlen sich sicherer in Räumen mit Videoüberwachung.
  • Effizienzsteigerung: Videoüberwachung kann auch zur Überwachung von Arbeitsprozessen und zur Effizienzsteigerung genutzt werden.

Expertentipp

Bei der Auswahl einer Videoüberwachungslösung sollten Unternehmen, neben der Qualität der Kameras, auch Aspekte wie die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnungen, Datenschutz und einfache Bedienbarkeit berücksichtigen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Videoüberwachung in Geschäften

Die Implementierung von Videoüberwachung in Geschäften ist an bestimmte gesetzliche Regelungen gebunden. In Deutschland sind diese speziell im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt. Ganz entscheidend ist hier § 6b BDSG, der die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume - wie beispielsweise Geschäftsflächen - regelt.

In den Richtlinien sind folgende wichtige Punkte festgehalten:

  • Zweckbindung: Die Videoüberwachung muss einen legitimen Zweck verfolgen. Eine Kamera im Laden ist erlaubt, wenn sie etwa dem Schutz vor Straftaten dient.
  • Kenntlichmachung: Die Videoüberwachung muss für Betroffene, also z.B. Kunden, offensichtlich und erkennbar sein.
  • Datenschutz: Die erhobenen Daten dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet werden und müssen nach Erfüllung dieses Zwecks gelöscht werden.
  • Wenn die Videoüberwachung auch Mitarbeiterbereiche umfasst, ist zusätzlich § 32 BDSG zu beachten. Hierbei geht es um den Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis.

Definition: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Gesetz legt Regeln und Bestimmungen für Unternehmen fest, die personenbezogene Daten verarbeiten. Es dient dem Schutz der persönlichen Daten und der Wahrung der Privatsphäre.

Expertentipp: 

Auch andere Paragrafen können relevant sein, wie etwa § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, der die freie Persönlichkeitsentfaltung der Mitarbeiter schützt, oder § 201a StGB, der den Schutz des persönlichen Lebens- und Wohnbereichs regelt. Es ist daher immer ratsam, eine umfassende, auf das eigene Unternehmen zugeschnittene Rechtsberatung einzuholen.

Implementierung einer gesetzeskonformen Videoüberwachung in Ihrem Geschäft

Eine gesetzeskonforme Implementierung der Videoüberwachung erfordert sorgfältige Planung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Der folgende Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie dabei vorgehen können:

  • Zweckbestimmung: Klären Sie, welchen Zweck (z.B. Ladendiebstahl) die Videoüberwachung in Ihrem Geschäft erfüllen soll. Dieser Zweck muss gesetzlich zulässig sein, wie etwa die Verhinderung von Straftaten.
  • Beratung und Planung: Beauftragen Sie einen Experten, um eine effektive und gesetzeskonforme Videoüberwachungslösung zu planen. Der Experte kann Ihnen auch dabei helfen, die Anforderungen des Datenschutzes zu erfüllen.
  • Installationsvorbereitung: Wählen Sie die Positionen der Kameras sorgfältig aus, um eine maximale Abdeckung zu erreichen, ohne die Privatsphäre zu verletzen. Vermeiden Sie es, sensible Bereiche wie Toiletten oder Umkleidekabinen zu filmen.
  • Kenntlichmachung der Überwachung: Stellen Sie sicher, dass alle Personen, die sich im überwachten Bereich aufhalten, auf die Videoüberwachung hingewiesen werden. Dies kann durch gut sichtbare Schilder oder Aufkleber geschehen.
  • Datenschutzkonforme Speicherung: Speichern Sie die Videoaufnahmen nur so lange, wie es aus rechtlicher Sicht erforderlich ist. In der Regel werden Videoaufzeichnungen nach 24 bis 48 Stunden automatisch überschrieben.
  • Überprüfung und Anpassung: Überprüfen Sie regelmäßig, ob das Videoüberwachungssystem noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht und passen Sie es gegebenenfalls an.

Expertentipp

Ein Datenschutzbeauftragter oder eine externe Datenschutzberatung kann eine wertvolle Hilfe bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sein. Seien Sie proaktiv bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze, um mögliche Strafen zu vermeiden und das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen.

teifke Sicherheitstechnik - Ihr vertrauenswürdiger Partner in Sachen Videoüberwachung

teifke Sicherheitstechnik ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Implementierung einer gesetzeskonformen Videoüberwachung in Geschäften geht. Mit jahrelanger Erfahrung und dem Engagement für Qualität, Sicherheit und Innovation bieten wir eine umfassende Palette von Dienstleistungen für Unternehmen in der Region Berlin an.

  • Videoüberwachung: Hochmoderne Kamerasysteme, die einen umfassenden Schutz gegen verschiedene Sicherheitsbedrohungen bieten.
  • Alarmanlagen: Zuverlässige und schnell reagierende Alarmanlagen, die Ihr Unternehmen effektiv vor Eindringlingen schützen.
  • Beratung und Planung: Identifikation von Sicherheitslücken und Entwicklung maßgeschneiderter Sicherheitskonzepte, einschließlich der Auswahl geeigneter Technologien “Made in Germany” und “Made in EU”.
  • Installation und Wartung: Professionelle Installation und regelmäßige Wartung der Sicherheitssysteme zur Gewährleistung ihrer langfristigen Wirksamkeit und Zuverlässigkeit.

Mit teifke haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie in allen Aspekten rund um die Videoüberwachung unterstützt. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihrem Geschäft dabei helfen können, ein sichereres Umfeld zu schaffen.

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FAQ

Ist Videoüberwachung in Geschäften erlaubt?

Ja, Videoüberwachung ist in Geschäften erlaubt, muss jedoch den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechen, insbesondere § 6b BDSG.

Wie lange dürfen Videoaufnahmen in Geschäften gespeichert werden?

Videoaufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck der Überwachung notwendig ist. In der Regel beträgt die Speicherdauer 24 bis 48 Stunden.

Welche Bereiche sollten im Geschäft mit Kameras ausgestattet werden?

Kameras sollten in Bereichen installiert werden, die potenziell anfällig für Straftaten sind, wie Eingänge, Kassenbereiche oder Lagerbereiche. Sensible Bereiche wie Toiletten oder Umkleidekabinen sollten jedoch nicht überwacht werden.

Warum ist Videoüberwachung im Laden wichtig?

Videoüberwachung ist wichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten, Straftaten vorzubeugen und Beweise bei Straftaten zu liefern. Es dient auch dazu, das Sicherheitsgefühl von Kunden und Mitarbeitern zu verbessern.

Wann ist Videoüberwachung in Geschäften nicht zulässig?

Die Videoüberwachung ist in sensiblen Bereichen, in denen die Privatsphäre der Personen besonders geschützt ist, wie Toiletten oder Umkleidekabinen, nicht zulässig. Sie muss zudem den Anforderungen des BDSG entsprechen. 

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